Die GLP zeigt sich erfreut über verschiedene vorgeschlagene Änderungen, die sowohl den Zugang zur Bildung verbessern als auch die individuellen Bedürfnisse von Lernenden stärker berücksichtigen. Dazu gehören die geplanten Massnahmen zur Angleichung an die Teuerung sowie die Erhöhung der Altersgrenze für Stipendien von 40 auf 50 Jahre. Zudem soll die Altersgrenze für Darlehen vollständig aufgehoben werden. „In einer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, Bildung allen Altersgruppen zugänglich zu machen. Lebenslanges Lernen ist zentral, um mit den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft Schritt zu halten“, betont Landrätin Denise Weger, Co-Präsidentin der GLP Nidwalden.
Die GLP begrüsst auch die Reduktion der Anrechnung von selbst erwirtschaftetem Einkommen, die finanzielle Berücksichtigung älterer Geschwister und die Anrechnung von Kosten für das Leben bei den Eltern. Zudem sieht die GLP positiv, dass der Ermessensspielraum bei der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen ausgeweitet wird. Dadurch können Stipendien und Darlehen besser an den individuellen Bedarf angepasst werden.
Kritisch äussert sich die GLP jedoch zur geplanten Reduktion der anerkannten Lebenshaltungskosten für minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder. Die Senkung von 9'000 CHF auf 6'000 CHF pro Kind wird von der GLP ausdrücklich bedauert. Diese Massnahme könnte Familien mit Betreuungs- und Unterstützungspflichten unnötig belasten.
Die GLP Nidwalden setzt sich weiterhin für ein gerechtes, zukunftsorientiertes Bildungssystem ein, das allen Menschen faire Chancen bietet.